Vorstand

Vorsitzender:
Professor Dr. Claus Vogel
Am Dachshübel 25, 66127 Saarbrücken
Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Carlo Servatius
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (Referat 9811)
Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz
Tel.: 06131-162808, Fax: 06131-164151, e-mail: Carlo.Servatius@mbwjk.rlp.de
Schatzmeisterin (bis 31.03.2010):
Waltraud Vosniak
Ernst-Jungkenn-Straße 5, 55276 Oppenheim
Tel. 06133 4295, e-mail: vosniak@gmx.de

Verwaltungsrat

Vorsitz:
Professor Dr. Oskar von Hinüber
Kartäuserstraße 138, 79102 Freiburg
Tel. 0761 39112, e-mail: oskar.von.hinueber@orient.uni-freiburg.de

Professor Dr. Heidrun Brückner, Würzburg
Professor Dr. Harry Falk, Berlin
Professor Dr. Walter Slaje, Halle
Professor Dr. Heinrich von Stietencron, Tübingen

I. Aufgabe der Helmuth von Glasenapp-Stiftung ist es, der Förderung der deutschen Indienforschung zu dienen, insbesondere den Druck von kulturhistorischen Werken zu ermöglichen und finanzielle Beihilfen für Studienreisen zu gewähren (§ 2, Abs. 2 der Verfassung der Stiftung). Die Förderung anderer Anliegen der deutschen lndologie ist durch diese Formulierung nicht ausgeschlossen.



II. Für die Stiftung sind folgende Grundsätze maßgebend:

1. Die Mittel der Stiftung sollten hauptsächlich solchen Zwecken zugute kommen, für die von anderen Einrichtungen der Wissenschaftsförderung (siehe unter V. im Merkblatt für Anträge) Beihilfen nicht zu beschaffen sind.

2. Die Mittel der Helmuth von Glasenapp-Stiftung sollten eher die Indienforschung insgesamt als die wissenschaftlichen Vorhaben Einzelner fördern.

Die Stiftung glaubt, die ihr zur Verfügung stehenden begrenzten Beträge dann optimal im Sinne des Stiftungszweckes einsetzen zu können, wenn sie gezielt da einspringt, wo die anderen, über größere Mittel verfügenden Wissenschaftsförderungseinrichtungen aus rein formalen Gründen nicht helfen können. Die Antragsteller werden um eine Erklärung gebeten, ob sie ihren Antrag bereits einer anderen Fördereinrichtung vorgelegt haben. Gegebenenfalls sollte eine Mitteilung über das Antragsergebnis beigefügt werden.