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Helmuth
von Glasenapp-Stiftung
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Die Stiftung
Aufgabe der zum Gedächtnis des Indologen Helmuth von Glasenapp
gegründeten und aus seinem Nachlass errichteten Stiftung ist die
Förderung der deutschen Indienforschung, insbesondere durch den Druck
von kulturhistorischen Werken.
Vorstand
Professor Dr. Claus Vogel
Am Dachshübel 25, 66127 Saarbrücken
Stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. Jürgen Hanneder
Philipps-Universität Marburg, Fachgebiet Indologie und Tibetologie
Deutschhausstraße 12; 35032 Marburg
Tel. 06421 28-24930, e-mail: hanneder@staff.uni-marburg.de
Verwaltungsrat
Vorsitz
Professor Dr. Oskar von Hinüber
Kartäuserstraße 138, 79102 Freiburg
Tel. 0761 39112, e-mail: oskar.von.hinueber@orient.uni-freiburg.de
Mitglieder
Professor Dr. Heidrun Brückner, Würzburg
Professor Dr. Harry Falk, Berlin
Professor Dr. Hans Harder, Heidelberg
Professor Dr. Walter Slaje, Halle
Zweck
I. Aufgabe der Helmuth von Glasenapp-Stiftung ist
es, der Förderung der deutschen Indienforschung
zu dienen, insbesondere den Druck von
kulturhistorischen Werken zu ermöglichen und
finanzielle Beihilfen für Studienreisen zu
gewähren (§ 2, Abs. 2 der Verfassung der
Stiftung). Die Förderung anderer Anliegen der
deutschen lndologie ist durch diese Formulierung nicht
ausgeschlossen.
II. Für die Stiftung sind folgende Grundsätze maßgebend:
1. Die Mittel der Stiftung sollten hauptsächlich solchen Zwecken zugute kommen, für die von anderen Einrichtungen der Wissenschaftsförderung (siehe unter V. im Merkblatt für Anträge) Beihilfen nicht zu beschaffen sind.
2. Die Mittel der Helmuth von Glasenapp-Stiftung sollten eher die Indienforschung insgesamt als die wissenschaftlichen Vorhaben Einzelner fördern.
Die Stiftung glaubt, die ihr zur Verfügung stehenden begrenzten Beträge dann optimal im Sinne des Stiftungszweckes einsetzen zu können, wenn sie gezielt da einspringt, wo die anderen, über größere Mittel verfügenden Wissenschaftsförderungseinrichtungen aus rein formalen Gründen nicht helfen können. Die Antragsteller werden um eine Erklärung gebeten, ob sie ihren Antrag bereits einer anderen Fördereinrichtung vorgelegt haben. Gegebenenfalls sollte eine Mitteilung über das Antragsergebnis beigefügt werden.
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| Helmuth von
Glasenapp-Stiftung - Rechtsfähigkeit verliehen mit Beschluss der Hessischen Landesregierung vom 21.04.1964
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