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Helmuth
von Glasenapp-Stiftung
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Die Stiftung
Aufgabe der zum Gedächtnis des Indologen Helmuth von Glasenapp gegründeten und aus
seinem Nachlass errichteten Stiftung ist die Förderung der deutschen Indienforschung,
insbesondere durch den Druck von kulturhistorischen Werken.
Vorstand
Vorsitzender
Prof. Dr. Jürgen Hanneder
Philipps-Universität Marburg, Fachgebiet Indologie und Tibetologie
Deutschhausstraße 12; 35032 Marburg
Tel. 06421 28-24930, e-mail: hanneder@staff.uni-marburg.de
Stellvertretende Vorsitzende
Verwaltungsrat
Vorsitz
Professor Dr. Walter Slaje, Halle
Mitglieder
Professor Dr. Nalini Balbir, Paris
Professor Dr. Heidrun Brückner, Würzburg
Professor Dr. Hans Harder, Heidelberg
Professor Dr. Annette Schmiedchen
Schatzmeister
Dr. Martin Straube, Marburg
Zweck
I. Aufgabe der Helmuth von Glasenapp-Stiftung ist
es, der Förderung der deutschen Indienforschung
zu dienen, insbesondere den Druck von
kulturhistorischen Werken zu ermöglichen und
finanzielle Beihilfen für Studienreisen zu
gewähren (§ 2, Abs. 2 der Verfassung der
Stiftung). Die Förderung anderer Anliegen der
deutschen lndologie ist durch diese Formulierung nicht
ausgeschlossen.
II. Für die Stiftung sind folgende Grundsätze maßgebend:
1. Die Mittel der Stiftung sollten hauptsächlich solchen Zwecken zugute
kommen, für die von anderen Einrichtungen der Wissenschaftsförderung
(siehe unter V. im Merkblatt für Anträge) Beihilfen nicht zu beschaffen
sind.
2. Die Mittel der Helmuth von Glasenapp-Stiftung sollten eher die Indienforschung
insgesamt als die wissenschaftlichen Vorhaben Einzelner fördern.
Die Stiftung glaubt, die ihr zur Verfügung stehenden begrenzten Beträge
dann optimal im Sinne des Stiftungszweckes einsetzen zu können, wenn sie
gezielt da einspringt, wo die anderen, über größere Mittel
verfügenden Wissenschaftsförderungseinrichtungen aus rein formalen
Gründen nicht helfen können. Die Antragsteller werden um eine
Erklärung gebeten, ob sie ihren Antrag bereits einer anderen
Fördereinrichtung vorgelegt haben. Gegebenenfalls sollte eine Mitteilung
über das Antragsergebnis beigefügt werden.
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Helmuth von
Glasenapp-Stiftung - Rechtsfähigkeit verliehen mit Beschluss der Hessischen Landesregierung vom 21.04.1964
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