Helmuth von Glasenapp-Stiftung



Die Stiftung
    Aufgabe der zum Gedächtnis des Indologen Helmuth von Glasenapp gegründeten und aus seinem Nachlass errichteten Stiftung ist die Förderung der deutschen Indienforschung, insbesondere durch den Druck von kulturhistorischen Werken.
Vorstand
Vorsitzender
    Prof. Dr. Jürgen Hanneder
    Philipps-Universität Marburg, Fachgebiet Indologie und Tibetologie
    Deutschhausstraße 12; 35032 Marburg
    Tel. 06421 28-24930, e-mail: hanneder@staff.uni-marburg.de
Stellvertretende Vorsitzende
    Dr. Petra Kieffer-Pülz
Verwaltungsrat
Vorsitz
    Professor Dr. Walter Slaje, Halle
Mitglieder
    Professor Dr. Nalini Balbir, Paris
    Professor Dr. Heidrun Brückner, Würzburg
    Professor Dr. Hans Harder, Heidelberg
    Professor Dr. Annette Schmiedchen
Schatzmeister
    Dr. Martin Straube, Marburg
Zweck
    I. Aufgabe der Helmuth von Glasenapp-Stiftung ist es, der Förderung der deutschen Indienforschung zu dienen, insbesondere den Druck von kulturhistorischen Werken zu ermöglichen und finanzielle Beihilfen für Studienreisen zu gewähren (§ 2, Abs. 2 der Verfassung der Stiftung). Die Förderung anderer Anliegen der deutschen lndologie ist durch diese Formulierung nicht ausgeschlossen.

    II. Für die Stiftung sind folgende Grundsätze maßgebend:

    1. Die Mittel der Stiftung sollten hauptsächlich solchen Zwecken zugute kommen, für die von anderen Einrichtungen der Wissenschaftsförderung (siehe unter V. im Merkblatt für Anträge) Beihilfen nicht zu beschaffen sind.

    2. Die Mittel der Helmuth von Glasenapp-Stiftung sollten eher die Indienforschung insgesamt als die wissenschaftlichen Vorhaben Einzelner fördern.

    Die Stiftung glaubt, die ihr zur Verfügung stehenden begrenzten Beträge dann optimal im Sinne des Stiftungszweckes einsetzen zu können, wenn sie gezielt da einspringt, wo die anderen, über größere Mittel verfügenden Wissenschaftsförderungseinrichtungen aus rein formalen Gründen nicht helfen können. Die Antragsteller werden um eine Erklärung gebeten, ob sie ihren Antrag bereits einer anderen Fördereinrichtung vorgelegt haben. Gegebenenfalls sollte eine Mitteilung über das Antragsergebnis beigefügt werden.


 Helmuth von Glasenapp-Stiftung - Rechtsfähigkeit verliehen mit Beschluss der Hessischen Landesregierung vom 21.04.1964